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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16 (https://dejure.org/2017,42389)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.11.2017 - 1 A 2541/16 (https://dejure.org/2017,42389)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. November 2017 - 1 A 2541/16 (https://dejure.org/2017,42389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

  • rechtsportal.de

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16
    Denn in Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht zu der Parallelvorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG entwickelten Grundsätze, vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012- 2 C 4.11 -, juris, Rn. 18 bis 20, und - 2 C 15.10 -, juris, Rn. 24 bis 26, die auf § 49 Abs. 2 Satz 3 SVG zu übertragen seien, hätte die Beklagte deswegen teilweise von der Rückforderung absehen müssen, weil sie die Überzahlung überwiegend (mit-)verursacht habe.

    In dem Urteil mit dem Aktenzeichen 2 C 4.11 hat das Bundesverwaltungsgericht die folgenden grundsätzlichen Ausführungen gemacht (juris, Rn. 18 bis 20; die entsprechenden Ausführungen in dem Urteil mit dem Aktenzeichen 2 C 15.10 sind wortgleich):.

    Denn dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall (2 C 4.11) lag ebenfalls ein Eingabefehler im Rahmen der "Massenverwaltung" zugrunde.

    vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 26. April 2012- 2 C 4.11 -, juris, Rn. 1 f. und vorgehend OVG Hamburg, Urteil vom 10. Dezember 2009- 1 Bf 144/08 -, juris, Rn. 2 f.

    Denn ein solcher Eingabefehler erlaubt die Annahme, "der Grund für die Überzahlung" liege "in der überwiegenden behördlichen Verantwortung", nicht stets, sondern nur dann, wenn eine gewichtende Betrachtung der Verursachungsbeiträge dies rechtfertigt (Zitate aus dem Urteil 2 C 4.11, juris, Rn. 20).

    Es hat nämlich hervorgehoben, dass bei der Billigkeitsentscheidung von besonderer Bedeutung ist, wessen Verantwortungsbereich die Überzahlung zuzuordnen ist und in welchem Maße ein Verschulden oder Mitverschulden hierfür ursächlich war (2 C 4.11, juris, Rn. 19).

    Außerdem hat es ausgeführt, dass der Beamte, der nur einen untergeordneten Verursachungsbeitrag für die Überzahlung gesetzt habe, besser stehen müsse als der Beamte, der die Überzahlung allein zu verantworten habe (2 C 4.11, juris, Rn. 20).

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012- 2 C 15.10 -, juris, Rn. 14 bis 18 (mangelnde Kenntnisnahme der Besoldungsmitteilungen hinsichtlich der unveränderten, fehlerhaft gewordenen Ausweisung einer "1/2 Wechselschichtzulage"), und- 2 C 4.11 -, juris, Rn. 8 bis 12 (dem dortigen Kläger hätte bei Prüfung der Besoldungsmitteilungen auffallen müssen, dass der darin gesondert ausgewiesene Verheiratetenzuschlag ihm entgegen einer Kürzungsmitteilung unverändert weitergezahlt wurde).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16
    Denn in Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht zu der Parallelvorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG entwickelten Grundsätze, vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012- 2 C 4.11 -, juris, Rn. 18 bis 20, und - 2 C 15.10 -, juris, Rn. 24 bis 26, die auf § 49 Abs. 2 Satz 3 SVG zu übertragen seien, hätte die Beklagte deswegen teilweise von der Rückforderung absehen müssen, weil sie die Überzahlung überwiegend (mit-)verursacht habe.

    In dem Urteil mit dem Aktenzeichen 2 C 4.11 hat das Bundesverwaltungsgericht die folgenden grundsätzlichen Ausführungen gemacht (juris, Rn. 18 bis 20; die entsprechenden Ausführungen in dem Urteil mit dem Aktenzeichen 2 C 15.10 sind wortgleich):.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2012- 2 C 15.10 -, juris, Rn. 14 bis 18 (mangelnde Kenntnisnahme der Besoldungsmitteilungen hinsichtlich der unveränderten, fehlerhaft gewordenen Ausweisung einer "1/2 Wechselschichtzulage"), und- 2 C 4.11 -, juris, Rn. 8 bis 12 (dem dortigen Kläger hätte bei Prüfung der Besoldungsmitteilungen auffallen müssen, dass der darin gesondert ausgewiesene Verheiratetenzuschlag ihm entgegen einer Kürzungsmitteilung unverändert weitergezahlt wurde).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 1 A 2045/11

    Rückforderung einer überzahlten Fliegerstellenzulage eines Berufssoldaten i.R.e.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16
    vgl. insoweit auch das von der Beklagten nicht angeführte Urteil des beschließenden Senats vom 2. Mai 2013 - 1 A 2045/11 -, juris, in welchem in die Prüfung der Verursachungsanteile auch die Gesichtspunkte eingestellt worden sind, dass die Behörde den "Fehler während eines ausgesprochen langen Zeitraums (März/April 2004 bis März 2009) nicht bemerkt" hat und dass es sich um "relativ geringe Überzahlungsbeträge gehandelt hat" (rund 76 Euro monatlich).

    vgl. insoweit schon OVG NRW, Urteil vom 2. Mai 2013 - 1 A 2045/11 -, juris, Rn. 57.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 1 A 2375/12

    Rückforderung von Bezügen; Sicherheitszulage; kinderbezogener Anteil im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16
    - OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Februar 2013- 1 A 305/12 -, juris, und vom 15. Oktober 2014- 1 A 2375/12 -, juris - allein die in dem jüngeren der beiden Beschlüsse (juris, Rn.39) formulierte (auf Seite 2 der Begründungsschrift nicht ganz korrekt zitierte, hier wörtlich wiedergegebene) Äußerung gegenübergestellt, dass kein Grund dafür ersichtlich oder vorgetragen sei, "warum das Verschulden eines Beamten, der 19 Mo-nate lang zu Unrecht eine Zulage statt einer anderen erhält und dies (u. U. fahrlässig) nicht bemerkt und anzeigt, schwerer wiegen soll als das Verschulden der Behörde, die über denselben Zeitraum nicht bemerkt, dass die Zulage zu Unrecht gezahlt wird, und die - entscheidend - zudem die Überzahlung leicht hätte vermeiden können.".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - 1 A 305/12

    Anforderungen an die Billigkeitsentscheidung der Behörde nach § 12 Abs. 2 S. 3

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16
    - OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Februar 2013- 1 A 305/12 -, juris, und vom 15. Oktober 2014- 1 A 2375/12 -, juris - allein die in dem jüngeren der beiden Beschlüsse (juris, Rn.39) formulierte (auf Seite 2 der Begründungsschrift nicht ganz korrekt zitierte, hier wörtlich wiedergegebene) Äußerung gegenübergestellt, dass kein Grund dafür ersichtlich oder vorgetragen sei, "warum das Verschulden eines Beamten, der 19 Mo-nate lang zu Unrecht eine Zulage statt einer anderen erhält und dies (u. U. fahrlässig) nicht bemerkt und anzeigt, schwerer wiegen soll als das Verschulden der Behörde, die über denselben Zeitraum nicht bemerkt, dass die Zulage zu Unrecht gezahlt wird, und die - entscheidend - zudem die Überzahlung leicht hätte vermeiden können.".
  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16
    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 -, juris, Rn. 11, BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2003 - 2 B 40.02 -, n. v., sowie den Senatsbeschluss vom 1. August 2011- 1 A 172/09 -, juris, Rn. 14 f., jeweils m. w. N.; aus der Literatur vgl. etwa Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 132, und Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 124 Rn. 36.
  • OVG Hamburg, 10.12.2009 - 1 Bf 144/08

    Zu den Anforderungen an die im Ermessen stehende Entscheidung der Behörde, über

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16
    vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 26. April 2012- 2 C 4.11 -, juris, Rn. 1 f. und vorgehend OVG Hamburg, Urteil vom 10. Dezember 2009- 1 Bf 144/08 -, juris, Rn. 2 f.
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14

    Überprüfungspflicht eines Beamten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seiner

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16
    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 28. April 2015- 5 LB 149/14 -, juris, Rn. 46 ff., insb.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 1 A 1925/09

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen eines Streits

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16
    vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2011- 1 A 1925/09 -, juris, Rn. 31 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - 1 A 1326/08

    Anerkennung eines erlittenen Bandscheibenvorfalls als Dienstunfallschaden;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16
    vgl. die Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010- 1 A 1326/08 -, juris, Rn. 34, und vom 25. Januar 2012 - 1 A 640/10 -, juris, Rn. 2 (jeweils zum Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 6 B 61.82

    Rückforderung von Überzahlungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - 1 A 640/10

    Anforderungen an eine Divergenzrüge

  • BVerwG, 23.11.2005 - 2 A 10.04

    Bezug von Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen durch einen

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2014 - 2 LB 11/14

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge; Auswirkung fehlender Anerkennung der

  • BVerwG, 27.06.2003 - 2 B 40.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - 1 A 172/09

    Gewährung von Mindestleistungen nach § 13c USG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht verstoßenden (zu niedrigen)

    Im Übrigen sind keine hinreichenden Anhaltspunkte (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7. November 2017 - 1 A 2541/16 -, zit. nach JURIS; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. A., § 124 Rdnr. 159a, m.w.N.; Eyermann, VwGO, 15. A., § 124 Rdnr. 43) genannt oder sonst ersichtlich, dass das Verwaltungsgericht stillschweigend einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht des § 6 Abs. 1 S. 1 KAG LSA

    Im Übrigen sind keine hinreichenden Anhaltspunkte (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7. November 2017 - 1 A 2541/16 -, zit. nach JURIS; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. A., § 124 Rdnr. 159a, m.w.N.; Eyermann, VwGO, 15. A., § 124 Rdnr. 43) genannt oder sonst ersichtlich, dass das Verwaltungsgericht stillschweigend einen abweichenden Rechtssatz aufgestellt hat.
  • VG Gelsenkirchen, 03.01.2023 - 12 K 4388/19
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. November 2017 - 1 A 2541/16 -, juris Rn. 21.
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